Rechte der Kunden von Infrastrukturbetreibern (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 08.08.2009, 12:44 (vor 5987 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,
Bauarbeiten sind, so meine Auffassung keine höhere Gewalt. Man kann sie entweder so gestalten, dass der Fahrplan nicht beeinträchtigt wird (Nachts arbeiten,...) oder den Fahrplan so gestalten, dass dort nur Verbindungen ausgegeben werden, die auch zu fahren sind.

Aber ich sehe da ein anderes Problem: Mit den Trassenentgelten verdient DB Netz eine ganze Stange Geld. Und wenn Fahrplantrassen nicht eingehalten werden, hmmh, was passiert dann? Eigentlich wäre es nur recht, wenn dann Ansprüche von Kunden DB Netz auch von den Trassenbestellern in Rechnung gestellt werden.

In vielen Fällen wäre ja trotz Bauarbeiten ein geregelter Betrieb möglich, wenn die Infrastruktur nicht in Teilbereichen sehr massiv zurückgebaut worden wäre. Ausweichgleise und Überleitstellen, die nicht im Planbetrieb benötigt wurden, flogen aus dem Schotter. Mit Strafzahlungen bei netzbedingten Störungen, müsste sich der Infrastrukturbetreiber überlegen, was für ihn günstiger ist: Pünktliche Züge seiner Kunden oder Strafzahlungen.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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