Fahrgastrechte in der Praxis (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Samstag, 08.08.2009, 12:34 (vor 5987 Tagen)

Hallo,

darf die DB eigentlich Entschädigungen nach den neuen Fahrgastrechten ablehnen, wenn die Verspätung bzw. der daraus resultierende Anschlussverlust durch "Bauarbeiten an der Strecke" verursacht worden ist?
Gestern liefen scheinbar alle Züge der Linie Münster-Hamburg nicht planmäßig wegen Bauarbeiten zwischen Bremen und Hamburg und erreichten Münster ca. 10-15 Minuten später. Ankunft der Züge ist zur Minute 01, die Eurobahn nach Hamm mit Halt in allen "Kuhdörfern" dazwischen vekehrt zur Minute 09, was einen Plananschluss darstellt. Allerdings verkehrt sie abends nur 1x in der Stunde.

Ratsuchenden Reisenden wurde am Servicepoint von einem sehr desinteressierten Mitarbeiter erklärt, die Verspätung sei eben durch diese Bauarbeiten bedingt, da gäbe es keine Entschädigung. Dazu müsste schon das Stellwerk ausfallen, die Lok kaputtgehen etc. Sie müssten sich eben vorher informieren und ggf. etwas mehr Zeit einplanen. Nun findet sich aber auf der DB-Seite, wenn man die Verbindung aufruft, kein Hinweis zu Bauarbeiten oder möglichen Fahrzeitverlängerungen.

Wann, wenn nicht hier sollten die Reisenden denn einen Anspruch auf Entschädigung haben? Gibt es bei Bauarbeiten wirklich keinen Gutschein oder hat der DB Mitarbeiter die Kunden vor mir, wie mich selbst auch, einfach nur billig abgefertigt?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum