Nicht alles so sinnlos wie man denkt. (Allgemeines Forum)

br752, Mittwoch, 10.06.2015, 18:53 (vor 3953 Tagen) @ Colaholiker

Bei Onlinetickets, deren übliche Darreichungsform ;-) nunmal der selbst gefertigte Ausdruck ist, sieht die Lage daher im Grundsatz anders aus als in Deinem Beispiel. Einen "Originalbeleg" eines Onlinetickets in materialisierter Form gibt es nicht, denn das eigentliche Original des Onlinetickets ist ein "Ding" mit digitaler Signatur. Letztere fehlt bei Kassenquittungen normalerweise sofern ich informiert bin. ;-)

Sinnlos Argumente verteilende Grüße,


Die digitale Signatur ist bei Rechnungen nicht mehr notwendig. Probieren wir es so:

Der Telekomiker deines Vertrauens schickt dir keine Papierrechnungen mehr, sondern du kannst sie Online als PDF abrufen. Das ist ja nun mittlerweile Usus.

Was ist dann das PDF, bzw. der Ausdruck?

- Eine gueltige Rechung?
- Muss ich die bezahlen?
- Ist das eine "Urkunde"?
- Kann ich den Ausdruck verfaelschen und dann beim Finanzamt einen anderen Betrag geltend machen?
- Wo bitte ist das Original der Rechnung?
- Digitale Signatur? Wo soll die da sein?
- Gilt dieser Ausdruck als Original wenn ich damit in einem Telekomikershop was reklamieren will?

Dto. bei Verkauf ueber eb*y. Da bekommst du von vielen Verkaeufern nur eine Mail die die "Rechnung" darstellen soll.

Nur weil es kein Dokument-Zero gibt kann man doch nicht machen was man will. Oder doch??


BR752


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