Manipuliertes Online-Ticket (Allgemeines Forum)

462 001, Taunus, Dienstag, 09.06.2015, 21:14 (vor 3954 Tagen) @ chriL999

Nabend,

Der erwachsene Sohn eines Arbeitskollegen ist mit einem manipulierten und ausgedruckten Online-Ticket
im Zug bei der Fahrscheinkontrolle aufgeflogen.
Mit welcher Strafe muss er gegebenenfalls rechnen?

Also als Ersttäter kommt meistens eine Geldstrafe in einer guten 4-Stellingen Höhe dabei raus(kommt auch ein Wenig auf die Umstände drauf an).

Wir vermuten unter Umständen Urkundenfälschung und eine hohe Geldstrafe (mehrere tausend Euro),

Ich würde da eher auf Betrug(§ 263 StGB) tippen.
Hieraus der Absatz (1):

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch das das fälschen eines OT, wird hier das Vermögen des Geschädigten(DB) beschädigt(Einnahmeausfall).

der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Wie ist eure Meinung?

Ist auch meine Meinung, da eine Urkunde doch eher vor allem von Behörden(des öffentlichen Rechts) ausgestellt werden, wie z.B. eine Ernennungsurkunde für Beamte.

Gruß
ICE1223

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717

Stand: 20.02.2026


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum