Selbst Schuld. (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 09.06.2015, 21:15 (vor 3954 Tagen) @ br752

der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.


Und ein eTicket sind nur Bits und Bytes.

Also "Papierfahrkarten" vom Schalter oder Automat sind definitiv Urkunden. Ich schrub ja schon, dass das für Onlinetickets fraglich und vermutlich richterlich zu entscheiden ist. Wenns nicht von vornherein nur die Betrugsanzeige gibt.

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Weg mit dem 4744!


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