Keine Große Strafe / Erschleichung von Leistungen (Allgemeines Forum)

rainman51, Paderborn, Dienstag, 09.06.2015, 21:29 (vor 3960 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von rainman51, Dienstag, 09.06.2015, 21:30

So schlimm ist das ganze auch nicht, dass er eine hohe Geldstrafe bekommt.

Es handelt sich hierbei um "eine Erschleichung von Leistungen" gemäß 265a Stgb.

Urkundenfälschung wäre es nur, wenn der Fahrschein einen Stempel (falscher Zangenabdruck) hätte.

Betrug ist auch eher schwierig, da beim einsteigen keine Überprüfung der Fahrkarte stattfand.

Vermutlich wird das ganze nach der möglichen Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt, es sei denn er hat das schon öfters gemacht oder tut dies Gewerblich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum