Selbst Schuld. (Allgemeines Forum)

br752, Dienstag, 09.06.2015, 21:23 (vor 3957 Tagen) @ JeDi

der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.


Und ein eTicket sind nur Bits und Bytes.


Also "Papierfahrkarten" vom Schalter oder Automat sind definitiv Urkunden. Ich schrub ja schon, dass das für Onlinetickets fraglich und vermutlich richterlich zu entscheiden ist. Wenns nicht von vornherein nur die Betrugsanzeige gibt.


Hallo JeDi,

habe vergessen die <Ironie> Tags zu setzen. ;-) Auch Bits und Bytes koennen Urkunden sein. Siehe auch "Digitale Signatur". Sonst gaeb es ja gar keine Computerkr*minalitaet. :)


BR752


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