Deine Sicht der Dinge! (Allgemeines Forum)

br752, Mittwoch, 10.06.2015, 14:39 (vor 3966 Tagen) @ Roide11
bearbeitet von br752, Mittwoch, 10.06.2015, 14:39

Aus meiner Sicht liegt eine Urkundenfälschung nicht vor: Das manipulierte ausgedruckte Online-Ticket spiegelt für den Betrachter das Abbild eines anderen Schriftstückes wider, das einer Fotokopie gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besitzen Fotokopien aber keine Urkundsqualität.

Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?

Wir sprechen nicht von der Urkunde die durch "Papier" eine Urkunde ist, sondern von der "Urkunde" die durch Willenserklaerung zur Urkunde wird. Dabei wird es wohl unerheblich sein ob es eine Kopie ist oder nicht.

Siehe auch Wikipedia zur Urkunde.


BR752


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum