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Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 10.06.2015, 15:53 (vor 3960 Tagen) @ br752

Aus meiner Sicht liegt eine Urkundenfälschung nicht vor: Das manipulierte ausgedruckte Online-Ticket spiegelt für den Betrachter das Abbild eines anderen Schriftstückes wider, das einer Fotokopie gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besitzen Fotokopien aber keine Urkundsqualität.


Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?

Ein Kassenbeleg als Kopie wird nur dann anerkannt wenn eine Autorisierte Person (Verkäufer) sie gültig schreibt, macht Sinn bei Thermopapier.

So wird es bei meinem letzten Betrieb gemacht.


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