Was hast Du an "seltene Ausnahme" nicht verstanden? (Reiseberichte)

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 12.08.2014, 20:18 (vor 4289 Tagen) @ br752
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 12.08.2014, 20:19

Die Bahn, ein Busunternehmen, generell kein Unternehmen >10 Mitarbeiter kann AN aus dem Urlaub holen. Ab 10 MA gilt das KSchG uneingeschränkt und der AG kann sich warm anziehen, wenn er es mit Gewalt versucht und mit Kündigungen um sich wirft. Punkt.

Einen rechtfertigenden Notstand (ja passt hier nicht ganz)in Härtefällen kann es immer geben, aber die Regel ist so. Dies wird aber keine Wetterlage sein, weil Du als AG diese einzuplanen hast.

Was Du (und der Westen) übersiehst: Ob es einer von den wenigen rechtfertigenden Gründen wäre, entscheidet ein Richter im Einzelfall. Das zieht, auch das sagt der Artikel, in der Praxis kaum jemand in Erwägung, weil das richtig teuer werden kann.

Das war auch ein wenig politisch motiviert, da es klar war, dass diese Situation irgendwann eintreten musste

Sicher, ändert aber nichts daran, dass die Bahn die Leute nicht zwingen konnte, den Urlaub abzubrechen, nur weil in Mainz ein paar Leute krank sind.

Im Zweifel, bist Du so oder so nicht erreichbar, wozu dich eben auch keiner zwingen kann.


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