+211 - Ein kleiner Bericht. (Reiseberichte)

br752, Dienstag, 12.08.2014, 19:47 (vor 4287 Tagen) @ kimba2k

Genau das frage ich mich bei dir auch. Ueberleg mal warum es die Moeglichkeit gibt, dass ein Arbeitgeber sogar eine komplette Urlaubssperre verhaengen kann. (Sowohl in der Privatwirtschaft als auch im oeffentlichen Dienst) - Da muss man ggf. schon mal aus dem Urlaub zurueckkommen, auch wenn es wehtut.

Bitte: Das ist nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen rechtens.
Wenn in einer kleinen Firma mit nur drei Angestellten beispielsweise einer im Urlaub ist und zwei plötzlich erkranken, und wenn die Firma dadurch von der unmittelbaren Pleite bedroht wäre - dann könnte der Chef es rechtfertigen, den Urlauber zurückzuholen.

Nein, muss man nicht. Ein genehmigter und bereits angetretener Urlaub muss nicht abgebrochen werden, weil der AG das so will, sagt das Bundesarbeitsgericht. Das ist auch nicht verhandelbar, entsprechende Klauseln im Vertrag sind Sittenwidrig.

S.o.

Frag mal bei der Bahn in Mainz, die können da ein Lied von singen ;-)

Das war auch ein wenig politisch motiviert, da es klar war, dass diese Situation irgendwann eintreten musste.


BR752


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