Frage zur Gemeinwohlverpflichtung des Bundes (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 13.04.2009, 13:45 (vor 6247 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo zusammen,

das ist durchaus möglich. Allerding sind die politischen Rahmenbedingungen auch zu beachten. Der Bund muss seinen Gemeinwohlverpflichtungen nachkommen. Dazu gehört auch das Verkehrsangebot in der Fläche. Wenn große Teile des Landes nur noch mit Nahverkehszügen erschlossen werden, so ist das mit Sicherheit nicht erfüllt.

die Frage brennt mir schon länger unter den Nägeln: der Bund kommt doch mit der Regionalisierung (er stellt ja die Mittel bereit) des Regionalverkehrs seiner Aufgabe nach, Zugverkehr in der Fläche anzubieten. Und im Grundgesetz ist nicht erwähnt, dass der Bund auch dafür Sorge tragen muss, dass Fernverkehr besteht.

Ich möchte jetzt nicht provozierend sein, aber warum soll der Bund seine Aufgabe "mit Sicherheit nicht erfüllt" haben, so lange regelmäßig Regionalzüge fahren?

Vielen Dank für Erklärungen!

Jogi


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