Deutschlandpass Familie- Entschädigung 13.1 i.V.m. 9.2 BB? (Fahrkarten und Angebote)

Tob, Samstag, 15.06.2013, 19:44 (vor 4680 Tagen) @ Susannchen

"13. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis

13.1 Für Inhaber einer Zeitkarte für die Produktklassen IC/EC oder ICE oder einer IC/EC Aufpreiskarte nach Nr. 12 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 5 € für die 2. Wagenklasse und 7,50 € für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises."

9.2 Anspruch auf Fahrpreisentschädigung

9.2.1 Der von einer Verspätung selbst betroffene Reisende hat für relationsbezogene Fahrkarten, für die er keine Fahrpreiserstattung nach Nr. 9.1.3 erhalten hat, Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung wie folgt: [...]
Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrkarte - bei Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung - jeweils nur einmal geltend gemacht werden.

Ich denke, man kann die Entschädigung nur einmal geltend machen.

Gruß

Tobias


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