In der Schweiz nur in Zügen !! (Fahrkarten und Angebote)

Twindexx, St. Gallen (CH), Montag, 10.06.2013, 19:07 (vor 4684 Tagen) @ heinz

Hoi,

Dass der D-Pass auch in der Schweiz gilt, hat sicher nicht die DB alleine entschieden. Die Frage ist doch, wer entschieden hat, wo der D-Pass gilt und wo nicht. Ich wage die These, dass sich die Formulierung mit dem GA und dem "nur in Zügen" nicht die DB ausgedacht hat. Wie käme sie dazu, derartiges zu regeln?

Das wo war wohl nicht die DB alleine, aber die Formulierungen in den Beförderungsbedingungen sind mit ziemlicher Sicherheit von der DB selbst.
Dass nur AT und CH für den D-Pass teilgültig sind, hat wohl mit der TEE-Kooperation zu tun.

Wer entscheidet denn über die den Gültigkeitsbereich solcher Fahrkarten in der Schweiz?

In erster Linie die Transportunternehmen selbst. Wobei GA/Halbtax-Bereich sowie Tarife im Transportunternehmensübergreifenden Verkehr (Direkter Vekehr) in den Bereich des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) fallen. Die haben da auch ein Publikationsmedium, wo Tarifänderungen und Spezialangebote angekündigt werden: http://www.voev.ch/oV-Info.html (allerdings konnte ich dort noch nichts über den D-Pass finden, wohl weil er nicht von Schweizer Verkaufsstellen vertrieben wird).


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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