Bedingungen für Deutschlandpass 2 Personen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 09.06.2013, 21:13 (vor 4686 Tagen) @ immerunterwegs
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 09.06.2013, 21:17

Zwei verschiedene Strecken gleichzeitig natürlich nicht, oder willst Du den Pass kopieren oder in zwei Hälften reißen?


Was weiß ich, wie der Pass aussieht. Es gibt durchaus auch Doppelkarten für Eheleute (ob bei der Bahn, weiß ich nicht). Warum schreiben die so ein paar Sätze nicht einfach in die Bedingungen. Diese Bedingungen sind schließlich kein internes Papier, sondern für die Öffentlichkeit und Vertragsgrundlage.

Wer den Pass zusammen kauft (Mutter-Tochter,Großvater-Enkel,Kollegen) dürfte komplett egal sein. Einer von beiden durfte früher auch allein fahren.


"dürfte", "durfte früher" ... eben! Und warum schreiben die das nicht rein?

Aus Nr. 4.2 (S. 64) geht ja hervor, dass es sich in jedem Fall um eineFahrkarte handelt. Wenn es eine Einschränkung für die Art der Personen gäbe (s.o.), stünde das in den BB. In 4.1 heißt es aber einfach nur "Deutschland-pass für 2 Personen".
Ich kenne keine deutsche DB-Fahrkarte, die nicht auch für eine geringere Personenzahl als die auf selbiger angegebene gültig ist.

So nebenbei aus dem letzten Jahr: Auch intern bei den Zugbegleitern ist nicht alles klar. Nachdem ich eine Woche mit dem Pass gefahren war und ihn immer brav gezeigt hatte, fragte mich ein Zugbegleiter (mit mehreren Streifen am Ärmel) in einem ICE, ob ich heute zum ersten mal damit fahren würde. Ich verneinte, und er sagte in strengem Ton "dann sind Sie mehrmals mit einem ungültigen Fahrschein gefahren, denn der Pass hat keinen Zangenabdruck und der muss zwingend beim ersten Vorzeigen angebracht werden. Erst dann ist der Pass gültig". Gnädig machte er dann den Zangenabdruck, (der sinnigerweise in den nächsten Wochen dann mehrmals wiederholt wurde! (zum Schluss hatte ich 8 davon))
Als ich ihn fragte, ob die anderen Zugbegleiter das nicht wüssten, meinte er resignierend "sollten sie schon, aber" (Achtung!) "die Bahn gibt ja nie eindeutige Anweisungen heraus".

Da sich eine entsprechende Bestimmung nicht in den BB findet, war die Fahrkarte 2012 auch ohne Zangenabdruck gültig:

4.2 Die Fahrkarte „Deutschland-Pass …“ wird erst gültig, wenn vor Fahrtantritt unauslöschlich Vor- und Zuname und das Alter des Inhabers in Druckbuchstaben eingetragen wurde, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde und sie unauslöschlich vom Inhaber unterzeichnet wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen;[...]

@tob: Ja, und die Bedingungen unterscheiden sich bis auf die Preise, die in 2012 nicht gegebene Möglichkeit des Erwerbs von Deutschlandpässen für die 1.Wagenklasse und die fehlende 2-Tage-Gültigkeit in AUT bzw CH nicht von den Bedingungen aus 2013.


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