Entschädigungshöhe: 5 € (2.Kl.); 7,50 € (1. Kl.); max. 25 % (Fahrkarten und Angebote)

Tob, Sonntag, 09.06.2013, 18:38 (vor 4686 Tagen) @ Pro3800

"6. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
Für Inhaber einer Fahrkarte „Deutschland-Pass …“ gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis von Zügen innerhalb Deutschlands sowie im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Österreich oder Deutschland und der Schweiz ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 5 € (2. Klasse) bzw. 7,50 € (1. Klasse) je Einzelfall erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrpreises. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden."


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