Ist doch glasklar geregelt... (Fahrkarten und Angebote)

Blaschke, Mittwoch, 12.06.2013, 19:59 (vor 4690 Tagen) @ Tob

Mahlzeit!

aus den Beförderungsbestimmungen:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_115636_befoerderungsbedingungen_0...

Bedingungen für das Aktionsangebot „Deutschland-Pass …“
1. Grundsatz
1.1 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets, und die Beförderungsbedingungen für den Anstoßverkehr, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.


Wenn wir nun die Bedingungen zum Deutschland-Pass durchschauen, ist zur Gültigkeit bis auf die letzte Möglichkeit 1.9., 3 Uhr nichts vermerkt. Also gelten folgerichtigerweise die "normalen" Beförderungsbestimmungen.


2. Fahrkarten
2.5 Geltungsdauer
2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. (...) Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.

Damit ist doch nun alles geregelt.


Wobei Juristen und andere Kluge bestimmt irgendwo ein Haar in der Suppe finden werden. Anstatt sich zu freuen, 30 bzw 31 Tage kostengünstigst fahren zu können, muß sich lieber über 9 zusätzliche Stunden Gedanken gemacht werden. Ich bezweifele, dass in den 30 bzw. 31 Tagen so viel gefahren wird, dass diese 9 Std. auch noch unbedingt drangehangen werden müssen.

Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von

jörg


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