Richtlinien? (Fahrkarten und Angebote)

elvis_lebt, Ostwürttemberg, Dienstag, 11.06.2013, 21:09 (vor 4683 Tagen) @ shx
bearbeitet von elvis_lebt, Dienstag, 11.06.2013, 21:14

Sowas in der Art habe ich auch vermutet - nur irgendwer muss das doch beschlossen haben, auch wenn er es nicht an den Kundendialog weitergegeben hat. Ohne die internen Abläufe der DB zu kennen: Die beschließen, dass es dieses Jahr wieder einen D-Pass gibt und legen z.B. fest, dass er auch diese zwei Tage in CH und AT gilt. Dazu müssten sie sich doch mit den entsprechenden Bahnen zusammensetzen und mit den SBB aushandeln, dass im Sommer gegen eine Beteiligung von c% an den Einnahmen eine Horde D-Pass-Banutzer auf das Land von Uhren und Käse losgelassen wird.
Und die SBB - jetzt mach ich die Spekulatiuspackung auf - sagen dann "das reguläre GA kostet bei uns x Fränkli, damit kann man dann aber mit allen Verkehrsmitteln fahren. Wenn ihr von der DB uns nur x% bezahlt, müssen wir das auf Züge beschränken, sonst zahlen wir drauf". (Mal abgesehen davon, ob sie tatsächlich draufzahlen, es geht mir nur ums Prinzip.)
Diese Bedingungen müsste die DB dann an die Kunden kommunizieren - und die SBB müsste auch den Konduktör in der Bergbahn auf der Alpensüdseite informieren, dass der D(B)-Pass auf seiner Strecke eben nicht gilt. Der muss doch wissen, was er machen soll, wenn da plötzlich so ein deutscher Bahnverrückter im Zug sitzt und ihm ein nicht von der SBB stammendes Billett entgegenstreckt?!

Die aktuellen Bedingungen verstehe ich so, dass man im Geltungsbereich des GA (Karte) alles benutzen darf, was als Zug durchgeht. Jetzt könnte man natürlich noch diskutieren, ob eine Standseilbahn ein Zug ist - auf Schienen fährt sie ja schließlich ;)


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