Veränderte Normen - Knickknackdach? (Allgemeines Forum)

Henrik, Sonntag, 16.09.2012, 22:01 (vor 4967 Tagen) @ Twindexx

Wenn das EBA nicht länger eine Ausnahmegenehmigung aufrechterhalten kann, kannst Du das schlecht dem EBA anhängen!^^


Sie könnten schon, sie wollen nur nicht. DB Netz hat damit kein Problem. Also kann ich das sehr wohl dem EBA anhängen.

Es muss sich schon an Recht & Richtlinien gehalten werden
und Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht auf ewig - daher heißen sie so.^^
Häng es der Zeit an oder alten Richtlinien von vor über 20 Jahren (G2)
aber nicht dem Ist-Zustand und den Sicherheitsbehörden, die über den Betrieb wachen.

aber Frankreich, Schweiz & Italien haben kleineres Lichtraumprofil.

Das ist falsch, zumindest was die Schweiz betrifft.

Schweiz hat eine Begrenzung kleiner als nach EBO (G2), wenn auch größer als nach UIC 505-1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum