Veränderte Normen - Knickknackdach? (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Sonntag, 16.09.2012, 20:13 (vor 4969 Tagen) @ Henrik

Hoi,

Wenn das EBA nicht länger eine Ausnahmegenehmigung aufrechterhalten kann, kannst Du das schlecht dem EBA anhängen!^^

Sie könnten schon, sie wollen nur nicht. DB Netz hat damit kein Problem. Also kann ich das sehr wohl dem EBA anhängen.

aber Frankreich, Schweiz & Italien haben kleineres Lichtraumprofil.

Das ist falsch, zumindest was die Schweiz betrifft.

Hier das deutsche Profil:

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Die vier schweizer Profile findest du hier auf den Seiten 80, 81, 82 und 83: http://www.bav.admin.ch/grundlagen/03514/03533/03614/index.html?lang=de&download=NH...

Für Doppelstockfahrzeuge ist das Profil EBV 2 anzuwenden. Beim Vergleich wirst du feststellen, dass das schweizer Lichtraumprofil grosszügiger ist als das deutsche. Man wird dies auch diese Woche in Berlin vergleichen können. Da werden nämlich auf der InnoTrans die KISS für die BLS und die ODEG stehen. Die BLS-Version hat das deutlich grössere Profil (und nein, das ist keine Ausnahmegenehmigung).


Grüsse aus der Ostschweiz.

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[image]

Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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