Antworten + Richtigstellungen auf viele kleine Fehler (Reiseberichte)

Mario-ICE, Donnerstag, 09.02.2012, 07:27 (vor 5068 Tagen) @ sven

Hallo Sven,

in der Tat ist es nicht schön, wenn man als Berufspendler öfter Zeit zusetzt wegen verpassten Anschlüssen. Auch ich hätte aus dem Bauchgefühl heraus gesagt Ankunft 3 Minuten nach planmäßiger Abfahrt der CAN ist logisch das diese nicht wartet.
Nun hab ich mal ein bissel gesucht in den hier schon zitierten Wartezeitregelungen und siehe da gerade für diesen expliziten Fall gibt es eine Regelung.
Wie noch früher in den Kursbüchern veröffentlicht gibt es heute in den Wartezeitregelungen immer noch eine Matrix, welche Produkte wie lange untereinander in der Regel warten. Die aktuelle Regelung sieht für sogenannte Dritt-EVU eine Regelwartezeit von 5 Minuten vor. Die Aussage, das private EVU grundsätzlich nicht warten ist damit schon einmal widerlegt. Wie bei jeder Regel gibt es natürlich Abweichungen. Wenn z.B. das längere Warten auf eingleisigen Strecken den Betrieb durcheinander bringen würde könnte man für den betreffenden Bahnhof Abweichungen festlegen, z.B. das diese Züge keine Wartezeit bekommen. Im konkreten Fall Fulda konnte ich dazu nichts finden, jedoch dass CAN 24218 auf 370 und 1655 10 Minuten warten darf. Die Übergangszeit beträgt in Fulda 7 Minuten, bahnsteiggleich 4 Minuten.
Nach der Formel Abfahrt des Abringerzuges + Wartezeit - Übergangszeit = späteste Ankunft des Zubringers hätte der Zug warten sollen. 18:19 Uhr + 10 min - 7 min Übergangszeit kommt man auf genau die Ankunftszeit des 370 an diesem Tag. Offensichtlich wurde gerade für die Berufspendler eine etwas großzügigere Wartezeit festgelegt. Warum der Zug nicht gewartet hat ist von der Ferne nicht zweifelsfrei zu klären. Möglichkeiten gäbe es viele:
a) hat der Zugchef des 370 diesen Anschluss seiner Leitstelle mitgeteilt?
b) wenn ja hat die Leitstelle des 370 mit der Leitstelle der Cantus diesen Anschluss abgestimmt? Wenn ja, warum ging es dann schief, wenn nein dann lag hier schon der Fehler.

Im vorliegenden Fall wird vermutlich die Leitstelle des 370 ohne Kenntnis der Wartezeitregelung den Anschluss abgelehnt haben oder aber die Cantus hat den Anschluss ebenfalls wider der festgelegten Regelungen abgelehnt. Zweifelsfrei liesse sich das nur klären wenn man den Fall konkret aufrollt.

Leider ist das Anschlussprocedere eine langwierige Abstimmung und sicher nicht optimal. Die Krux besteht eigentlich darin das der Zubringer auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen ist, wie das Zusammenspiel beim abbringenden EVU funktioniert. Sind DB Regio und DB Fernverkehr alleinig im Anschlussprozess wird das Ganze zumeist über SMS geregelt, in dem der Abbringer eine Info über das Warten von Anschlüssen erhält. Die Fehlerquelle ist hier das die SMS auch rechtzeitig den Emfänger erreicht.

Und jetzt sind wir bei den vielen kleinen Fehlern.

Nein, die Leitstellen der EVU informieren in der Regel nicht die Fahrdienstleiter. Ansprechpartner ist die BZ, die wieder ihre Fdl und Streckendisponenenten (früher ZÜ) verständigen.

Nein, DB Netz ist nicht mehr für das Einhalten von Anschlüssen verantwortlich. Das heißt das eine Zustimmung zur Abfahrt durch den Fdl nicht gleichbedeutend mit einer pünktlichen Abfahrt des Zuges sein muss. Übertrieben gesagt könnte da Ks 1 leuchten und der Zug wartet auf Weisung seiner Leitstelle 10 oder 15 Minuten. Wichtig ist nur das die Leitstelle die BZ über den Anschluss informiert hat. Für die Umsetzung des Anschlusses sind die beteiligten EVU selbst verantwortlich. Überschreitungen von Regelwartezeiten bedürfen der Genehmigung durch die BZ. Die Mitteilung der Leitstelle seines EVU hat für den Tf/KIN/Zugchef Weisungscharakter.


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