Mal wieder ein Negativbeispiel... (Reiseberichte)

Jens, Bayern/NRW, Mittwoch, 08.02.2012, 19:05 (vor 5068 Tagen) @ schmidti91

Der Lokführer MUSS nachdem das Signal auf Fahrt gesprungen ist, und die Abfahrtszeit ran losfahren.
Wenn nicht kann er ärger bekommen.

Also kann man dem EVU keinen Vorwurf machen. In diesem Fall ist die DB Netz die zuständige Stelle


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