Mal wieder ein Negativbeispiel... (Reiseberichte)

cyberle, Düsseldorf, Mittwoch, 08.02.2012, 21:36 (vor 5156 Tagen) @ Jens


Die übergeordnete Instanz ist der Besteller...
Bei dem Kann man auf den entsprechenden Missstand hinweisen und dieser wird ( so kenne ich es von der BEG in BY) auch an die Sache rangehen.

Genau das hat die BEG vor ein paar Jahren tatsächlich getan und jegliche Anschlüsse bei Verspätung untersagt um einen stabileren Grundfahrplan zu halten lieber ein Anschluss weg als 10 Züge verspätet. Steht übrigens alles in der Wartezeitregelung


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