Frage zur Wartezeitregelung (Reiseberichte)

michael_seelze, Mittwoch, 08.02.2012, 23:07 (vor 5070 Tagen) @ cyberle


Die übergeordnete Instanz ist der Besteller...
Bei dem Kann man auf den entsprechenden Missstand hinweisen und dieser wird ( so kenne ich es von der BEG in BY) auch an die Sache rangehen.


Genau das hat die BEG vor ein paar Jahren tatsächlich getan und jegliche Anschlüsse bei Verspätung untersagt um einen stabileren Grundfahrplan zu halten lieber ein Anschluss weg als 10 Züge verspätet. Steht übrigens alles in der Wartezeitregelung

Ist diese Wartezeitregelung öffentlich zugänglich? Seit 2008 ist ja die Richtlinie 420.0102Z01 nicht mehr neu veröffentlicht worden, laut DSO und damaliger Bekanntgabe der DB gibt es jetzt eine halbjährliche Regelung zwischen den EVU.
Für den Fahrgast wäre eine Kenntnis ja sinnvoll, damit er besser abschätzen kann, ob infolge einer Zugverspätung ein Anschlussvelust mit daraus resultierender zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten zu erwarten ist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum