Die Akzeptanz der Durchsetzung ist das Problem (Allgemeines Forum)

Lry, Donnerstag, 29.12.2011, 17:31 (vor 5213 Tagen) @ liebe70

Mir ist immer noch nicht eindeutig klar, ob ein Nicht-b.c-Kunde in diesem Bereich sitzen DARF solange kein b.c-Kunde den Platz beansprucht. Das scheint ja (im Gegensatz zur 1. Klasse) nirgends richtig geregelt zu sein. Solange das so ist, ist jedes "harte Durchgreifen" erschwert (mal völlig davon abgesehen ob es erwünscht ist).
Ansonsten: Ein deutlich (z.b. durch eine Tür) abgetrennter b.c.-Bereich am Ende des Zuges (kein kompletter Wagen, eher ein halber oder ein Drittel) und dann dort ausschliesslich Aufenthaltsgenehmigung für b.c-Kunden könnte helfen. Eine abweichende Nutzung dürfte dann nur durch ZUB möglich sein (Platzierung von einzelnen Fahrgästen bzw. Freigabe des Bereichs, ähnlich wie bei der 1. Klasse). IMHO sollte es dann auch keine Möglichkeit geben, sich einen solchen Platz wie auch immer anderweitig zu "erkaufen".
Das gäbe sicher auch noch Probleme/Beschwerden aber sicher in geringerem Umfang.


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