Was kann der Zub eigentlich konkret machen? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 28.12.2011, 11:51 (vor 5215 Tagen) @ liebe70

Welche Möglichkeiten hat der Zub eigentlich? Darf er überhaupt die Polizei holen, um einen Fahrgast von einem bc-Platz runterzuholen?

Zum Beispiel.


Das ist sowas von falsch. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist das Verhältnis Aufwand - Nutzen nicht vertretbar. Jeder Polizist wird dem Zub genau dieses sagen.

Wenn die DB (in Form des Zubs) von ihrem Hausrecht Gebrauch macht, wird der Polizei im Eskalationsfall auch nichts anderes übrig bleiben, als dies durchzusetzen. Die Entfernung des Reisenden ist nicht unverhältnismäßig.

Der Fahrgast hat ja eine gültige Fahrkarte für die Klasse und die Beförderungsbedingungen schweigen zu dem Thema .... ?


Die Eisenbahnverkehrsordnung gilt jedoch auch dann:
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__13.html


Und dann? Da steht nirgends, daß ein Nicht-comfort-Kunde dort nicht sitzen darf.

Da steht, dass der Zub Herr über die Plätze ist. Das reicht.


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