Missverständnismauern wanken... durchgehend wird weniger! (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 08.11.2011, 10:28 (vor 5263 Tagen) @ Fabian318

Moin,

das ist ja ein schockierender Thread. Den lassen wir mal gut abhängen und fassen an dieser Stelle erstmal mit Fabians Worten zusammen:

Also ist es egal, wo eine NE-Bahn verkehrt, die Frage, ob ein Fahrschein nach DB-Tarif innerhalb eines einzelnen Verbundes nach PK B oder C auch in der NE-Bahn gilt, ist allgemeingültig beantwortbar.

Nämlich in der Tat mit dem schon angeführten Punkt 1.4 aus den BB Bahn (die für die IC-Fahrkarte zweifellos Vertragsbestandteil sind): "Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-
Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend." Selbst wenn sich die Produktkategorie C nur auf DB-Züge bezieht: in anderen Zügen (die entweder nach Verbund- oder nach "ausgeliehenem" DB-tarif verkehren) wird die Karte dann ja erst recht nicht gelten.

Und das ist einigermaßen schockierend, widerspricht es doch jahrzehntelang tradierten Verhaltensweisen. Und macht mit wachsender Verbundgröße für viele Verbindungen die gesetzgeberisch vorgeschriebene durchgehende Abfertigung unmöglich: von Langwedel nach Oldenburg oder von Kettwig nach Dortmund möcht ich nun mal in Bremen oder Essen gerne in den IC umsteigen - brauche also eine IC-Fahrkarte und kann die auch für die entsprechenden Verbindungen kaufen (vgl. hier etwas kontruiertes Beispiel mit Umstieg in Delmenhorst auf der Strecke Bremen-Oldenburg). Laut der zitierten Klausel gilt die in der S-Bahn oder der RB nur bei verbundein- oder ausbrechendem Verkehr - also für die angeführten Verbindungen eben nicht. Zumindest Langwedel-Bremen oder Kettwig-Essen muss ich also verbundmäßig dazukaufen?! Na, gute Nacht.

Ein paar Missverständnisse kleinerer Art gilt es dennoch aufzuklären:
"Einbrechende Fahrten" der Kategorie C, wie früher von Eystrup nach Bremen oder von Rolandseck nach Köln sind mit dem pendlerfreundlichen, aber regelmäßig-gelegenheitsreisendenunfreundlichen Wachstum der Verkehrsverbünde, der Wucherung von "Übergangstarifen" und der allgemeinen Tarifverwirritis "aus der Mode gekommen", weil nicht mehr lohnend*.
Dazu kommt, dass es (im VBN) "früher" keine Strecke gab, die man verbundintern mit dem IC zurücklegen konnte - oder hielt der WeserCity in Delmenhorst? Die heutigen IC waren damals D oder IR, für sie gab es einerseits einen Verbundaufschlag (meine ich), andererseits aber den nicht ermäßigbaren D-Zug-Zuschlag als Sockelbetrag bei Fahrten unter 50km nach DB-Tarif, die eine solche Konstruktion wie die zu 50% rabattierte "PK-B"-Fahrkarte nicht billiger als den Verbundtarif werden ließ. Dass eine Bahnfahrkarte damals in der Bahn selbstverständlich galt, ist eine andere Frage.
Und dass ich mehr (nämlich den Verbundtarif) bezahlen soll, wenn ich nur eine Bahnfahrt haben will und dafür für mich Vergünstigungsmöglichkeiten (BC50) erkauft(!) habe, ist schwer und nur mit dem Solidargemeinschaftshammer vermittelbar: das heißt ja nicht, dass ich den Verbund nicht gerne nutze, wenn ich anschließend noch die Straßenbahn nehmen will. Aber über den Fahrscheinkauf hinaus eine Solidargemeinschaft der ÖP(N)V-Nutzer mit völlig unterschiedlichen Ansprüchen in einem Verbundraum zu postulieren - ich weiß nicht. Entsprechend umgekehrt gab es ja auch lange "stadtbremer" BSAG-Preisstufen im VBN (ob das noch so ist?!?).

Dann doch bitte die ganz große Lösung - und zufällig hat mich die einstellige Morgentemperatur auch noch in einen piratenorangen Pullover getrieben.

sucht sich jetzt ne Rechtsschutzversicherung, um die FPN, die er bei der nächsten S-Bahn-Fahrt mit IC-Fahrkarte erbittet, bis zum jüngsten Gericht anzufechten, und gleichzeitig eine Therapie gegen Tarifverwirritis zu erfinden
fjk


*) wie schon angedeutet hat auch eine größere Zahl an Reisenden durchaus etwas von Verkehrverbünden - nur Leute, für die sich die BC50 lohnt, eben mal wieder nicht. In Tarifbestimmungen gegossen kann man das beim SH-Tarif nachlesen. Leider wird - aus Bahnsicht nachvollziehbarerweise - diese Klientel auch von der Bahn sonderangebotsvernachlässigt. Aber das ist ja nichts Neues.


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