Darum geht es hier aber nicht! (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Samstag, 05.11.2011, 22:00 (vor 5274 Tagen) @ liebe70

Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.

Mh, es soll ja auch Rsd. geben, die sich eine IC-Fahrkarte mit BC 50 Rabatt vom Münchner Flughafen nach München Ost, via Hbf beschaffen. Auch ungültig?
Eine IC-Fahrkarte von Düsseldorf nach Dortmund, gefahren in der S-Bahn. Ungültig?

Die Frage ist nur: kann man somit nicht pauschal sagen, dass diese Kombi unzulässig ist, sondern kann es nicht auch vom Verbund abhängen (sodass es z.B. der VBN ausschließt, während es im VRR gestattet ist)?

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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