Ich würde es gerne verstehen... (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 07.11.2011, 14:48 (vor 5267 Tagen) @ liebe70

Mehr kam da nicht. Warum wohl? Du reitest lieber auf den BB Bahn herum...

Im Tfv 600/A, Punkt 2.4.5 steht:
"Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem oder den Beförderern zustande, deren Beförderungsleistung der Reisende tatsächlich in Anspruch nimmt."

Also ist die NWB in der Pflicht, trotz des gekauften IC-Fahrscheins.

Stimmt, da lag ich nicht ganz richtig.
Aber kommt der Vertrag nicht trotzdem zunächst nach den Tarifbestimmungen zu Stande, nach dem der Fahrschein erworben wurde?
Gut - BB 1.2 verweisen auf die besonderen Bestimmungen der NWB. Laut der dürfte anscheinend der NWB/DB-Kooperationstarif anzuwenden sein.
Blöd nur das der anscheinend gar nicht existiert.

Nur: Ergibt sich aus der Nichtexistenz dieses Tarifs jetzt zwangsläufig das allein der VBN-Tarif anzuwenden wäre, der die Nutzung von DB-Tickets verbietet?

Für mich ist hier nun wirklich Ende.

Einen schönen Tag wünscht Ralf

Vielen Dank.


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