Ich würde es gerne verstehen... (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 07.11.2011, 12:38 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni

Wie kommst du darauf?
Eigentlich würde ich es sehr gerne verstehen ...

Du weißt, was ich meine.

...- und für betroffene Fahrgäste wäre es sicher auch nicht uninteressant.

Inwiefern?

Ich habe Freunde in Oldenburg, u.a. einen Lehrer, der in OL wohnt und in HB arbeitet. Diese habe ich angerufen und gefragt, was sie tun, wenn sie mit dem Zug nach Bremen fahren wollen.

Ihre Antwort: Sie kaufen eine VBN-Fahrkarte für die entsprechende Tarifzone, nehmen den nächstbesten Nahverkehrszug und fahren nach Bremen. Ihnen ist es dabei egal, ob der Zug von der DB oder der NWB ist. Meine Frage, ob sie sich eine IC-Fahrkarte mit BC-Rabatt kaufen und damit den Nahverkehr nutzen würden, haben sie verneint und gemeint, daß sie dann auch den IC nehmen. Dann habe ich noch gefragt, ob sie wissen, welche Produktklasse die NWB-Züge seien. Daraufhin haben sie geantwortet, daß es ihnen egal sei. Ihnen ist wichtiger, daß die Züge zur angegebenen Zeit verkehren, man sich darin sicher fühlt und sie einigermaßen sauber seien. Mich haben sie anschließend gefragt, warum ich solche bescheuerten Fragen stelle, die interessiert die breite Masse doch sowieso nicht.

Ich habe dir erklärt warum es auf den ersten Blick den Anschein hat, dass die NWB ein Zug der PK C wäre. Aber ich habe nirgends die notwendige Bestätigung dafür gefunden, sondern nur die für mich plausible Erklärung dass es sich um eine Zugart ohne Produktklasse handeln dürfte.

Hast Du das?

Du hast die Behauptung aufgestellt, daß

...grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs (gelten), unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.

Ich habe Dich gefragt, wo das steht und Du hast auf das HGB bzw. BGB verwiesen und gleichzeitig die Suche der genauen Fundstelle verweigert:

Soll ich jetzt im BGB oder HGB suchen? Nein.

Mehr kam da nicht. Warum wohl? Du reitest lieber auf den BB Bahn herum...

Im Tfv 600/A, Punkt 2.4.5 steht:
"Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Wahl des Reisenden erbracht werden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem oder den Beförderern zustande, deren Beförderungsleistung der Reisende tatsächlich in Anspruch nimmt."

Also ist die NWB in der Pflicht, trotz des gekauften IC-Fahrscheins.

Im ENeuOG, Artikel 5, § 12, Absatz 1 steht:
"Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, daran mitzuwirken, dass
1. für die Beförderung von Personen und Gütern, die sich auf mehrere aneinander anschließende Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs erstreckt, eine direkte Abfertigung eingerichtet wird,
2.im Personenverkehr durchgehende Tarife aufgestellt werden."

Absatz 2 an selbiger Fundstelle:
"Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, im Schienenpersonenverkehr Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife nach Satz 1 müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden."

Beidem ist die DB nachgekommen. Und die NWB als ebenfalls öffentliches EVU? Die schreiben lediglich etwas von einem "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn". Falls es diesen Tarif geben sollte, muß er also gleichermaßen für die Reiseberater der NWB und der DB nachschlagbar sein, richtig? Die Reiseberater der DB schauen im Verkaufsleitfaden nach, so heißt die interne Vorschrift. Was meinst Du, was sich da findet? NICHTS! Es gibt nämlich keinen "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn" wie es die NWB versucht vorzugaukeln. Eine bloße Übernahme eines bestehenden Tarifs eines öffentlichen EVU ist noch lange keine Kooperation im eigentlichen Sinn, sondern eher eine unter Täuschung zustande gekommene Kooperation, bei der eine Seite mehr oder alle Vorteile aus dieser Kooperation zieht. In diesem Fall ist es die NWB.

Also frag dann bitte mal die NWB, warum sie keinen eignen Tarif aufgestellt hat, sondern auf einen ominösen, weil nicht existenten "Kooperationstarif NordWestBahn/Deutsche Bahn" verweist und in welche vergleichbare DB-Produktklasse die NWB-Züge einzuordnen sind.

Jörg Blaschke beschrieb übrigens hier, warum die NWB nicht die Produktklasse C sein kann. Warum bist Du nicht auch auf ihn eingegangen?

Über die Sinnhaftigkeit des DB-Tarifes brauchen wir hier nicht zu diskutieren, der steht gar nicht zur Debatte. Dir steht es jedoch frei, die Tarifabteilung der DB zu kontaktieren und Deine Fragen dort loswerden. Ich hoffe, Du bekommst bessere und sinnvollere Antworten als ich damals.
Ebenso kannst Du den VBN kontaktieren und dort ebenfalls fragen, in welche vergleichbare DB-Produktklasse die NWB-Züge einzuordnen sind.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner weiteren Recherche und falls Du ein schlüssiges Ergebnis gefunden hast, dann lasse es das Forum wissen.

Für mich ist hier nun wirklich Ende.

Einen schönen Tag wünscht Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum