Schreibt wer...? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 07.11.2011, 10:21 (vor 5264 Tagen) @ JanKrohn
bearbeitet von Fabian318, Montag, 07.11.2011, 10:22

Wenn der Schrieb vom Verbund stammen sollte, ist wohl alles geklärt. Wenn es von der DB kommt, frage ich mich doch, in wie weit die DB die Entscheidungsgewalt über die Tarifbestimmungen "aller" NE Nahverkehrszüge besitzt, um pauschal die Nutzung von IC-Fahrscheinen freizugeben.

Mir wäre kein Fall von zu IC parallelfahrenden NE bekannt, wo nicht der DB-Tarif zur Anwendung kommt. Und wie bereits hier gesagt: Vertragsbestandteil ist tariflich nur der DB-Tarif bei Kauf eines Fahrscheines nach diesem. Irgendein anderer Tarif kann kaum zur Anwendung kommen, da er im Zweifel nicht bekannt gemacht worden ist und nicht zu der gekauften Fahrkarte "passt". - Die Ungültigkeit eines Fahrscheines kann also nur durch die Nichtanwendbarkeit des DB-Tarifs kommen, nicht durch irgendwelche Klauseln eines Verbundtarifes, der überhaupt nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Bei einem Einkauf bei Rewe können ja auch keinesfalls die AGB von Edeka Vertragsbestandteil werden.

Also ist es egal, wo eine NE-Bahn verkehrt, die Frage, ob ein Fahrschein nach DB-Tarif innerhalb eines einzelnen Verbundes nach PK B oder C auch in der NE-Bahn gilt, ist allgemeingültig beantwortbar.


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