Im MVV und im VRR gelten die VBN-Bestimmungen nicht ;-) (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Samstag, 05.11.2011, 22:50 (vor 5267 Tagen) @ Tommyboy

Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.

Mh, es soll ja auch Rsd. geben, die sich eine IC-Fahrkarte mit BC 50 Rabatt vom Münchner Flughafen nach München Ost, via Hbf beschaffen. Auch ungültig?
Eine IC-Fahrkarte von Düsseldorf nach Dortmund, gefahren in der S-Bahn. Ungültig?

Ich bezog mich auf den konkreten Fall, der im VBN passierte. Im VBN wird in den geltenden Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen, daß Fv-Fahrkarten bei reinen Verbundfahrten im Nv gelten. Wenn in den anderen Verkehrsverbünden, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaften eine gleichlautende Passage fehlt, so ist das Glück für den Reisenden.

Die Frage ist nur: kann man somit nicht pauschal sagen, dass diese Kombi unzulässig ist, sondern kann es nicht auch vom Verbund abhängen (sodass es z.B. der VBN ausschließt, während es im VRR gestattet ist)?

Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.


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