Seit wann ist NWB PK C? Frag die NWB! (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Sonntag, 06.11.2011, 21:06 (vor 5264 Tagen) @ Giovanni

Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.


Entweder ist das unglücklich formuliert oder falsch:
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs, unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde.

Steht wo?

Dies ist im Falle eines IC-Tickets Oldenburg - Bremen immer noch die DB.

DB Fernverkehr um genau zu sein.

Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...

Nur: Seit wann ist die Nordwestbahn ein Zug der Produktklasse C?

Frag doch mal die NWB bzw. Veolia Verkehr, warum die so faul waren und nicht einen eignen Tarif auf die Beine stellten, sondern einfacherweise den Nahverkehrstarif der DB nahmen und dieses noch großkotzig "Kooperationstarif NWB/DB" nannten - um dann frech und ohne weiteren Kommentar auf die Webseite der DB zu verlinken.

Außerdem kannste gleich noch alle anderen SPNV-Unternehmen - die nach dem Nahverkehrstarif der DB ihre Fahrkarten verkaufen - fragen, warum sie das tun. Ich glaube nicht, daß Du eine ehrliche Antwort bekommst. Vielmehr wirst Du irgendeine 08/15-mäßige und nichtssagende Antwort bekommen, in der mit viel Worten nichts gesagt und allerhöchstens geschleimt wird.
Wenn Du schon beim Fragen bist, dann frage auch die Besteller, warum sie am liebsten nach dem Nahverkehrstarif der DB die Leistungen abrechnen bzw. warum dieser Tarif die Berechnungsgrundlage ist. Nur wirste da auch keine vernünftige Antwort bekommen. Und - falls nicht bekannt (was ich bei dir bezweifle) - der Besteller der Nahverkehrsleistungen (für das Land Niedersachsen ist es die LNVG) gibt vor, welcher Tarif beim Verkauf von Fahrkarten im Nahverkehr auch bei anderen EVU zur Anwendung kommt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das der Nahverkehrstarif der DB.

Klar - in einem Regionalexpress wäre die Sache glasklar.

Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...

Nirgends in den öffentlich einsehbaren Bestimmungen ist für mich zu erkennen, dass die NWB als Zug der Produktklasse C definiert wurde. Nur das wie im EuroNight und D-Nacht alle Fahrscheine anerkannt werden.

Nochmals: Frag die NWB, die ist dafür verantwortlich und zuständig, nicht ich.

Daraus schließe ich:
Da die NWB kein Zug der Produktklasse C ist gelten bei Nutzung eines DB-Fahrscheins nur die BB der DB (und ergänzend evtl die der NWB). Die Bestimmungen des VBN werden jedoch nicht Vertragsbestandteil und sind damit irrelevant.

Du weißt selbst, daß das was Du schreibst, Käse ist. Deine falschen Auslegungen ändern daran rein gar nichts. In ALLEN Nahverkehrszügen innerhalb des VBN gilt zuerst der VBN-Tarif und die entsprechenden Bedingungen. Die Bestimmungen für den ein- und ausbrechenden Verkehr sind auch geregelt. Da kannst Du hoch und niedrig springen und anzweifeln was Du willst, es ändert sich nichts an der Tatsache.

Der DB (und mir sowieso) ist es gelinde gesagt - scheißegal - ob Otto Normalverbraucher mit einem VBN-Ticket die NWB nutzt oder mit einem IC-Fahrschein. Das ihr nach dem Einnahmen-Aufteilungsschlüssel zustehende Geld bekommt sie so oder so. Wenn nicht zu 100%, dann aber anteilmäßig. Der Einzige, der Nasse dabei macht, ist der VBN. Wenn der nicht die erwarteten Einnahmen erzielt, dann hat er Mittel und Wege, diese trotzdem zu bekommen. Wer dann die Arschkarte hat, sollte bekannt sein. Falls nicht, dann frag bei den zuständigen Stellen!

Ein RE ist hingegen ein Zug der Produktklasse C und damit würden nicht die DB BB sondern nur die BB des VBN greifen und ein EBE wäre gerechtfertigt.

Sollte irgendwo ersichtlich sein das die Züge der NWB zur Produktklasse C gehören lasst es mich bitte wissen.

Ab- und Berechnungsgrundlage für die Nahverkehrsleistungen in den Bundesländern ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Nahverkehrstarif der DB, auch bzw. gerade nach Wunsch des jeweiligen Bestellers, siehe oben. Das bedeutet, daß die Züge der NWB nach dem Nahverkehrstarif der DB - auch bekannt als Produktklasse C - abgerechnet werden und diesen wohl auch anwenden müssen. Nicht umsonst haben die Zub von NWB, metronom & Co das MT2 der DB. Seltsam, was?

Ich frage mich mittlerweile, warum Du Dich regelmäßig gezielt unwissend und ausgerechnet mir wider besseren Wissens dämliche Fragen stellst. Aber das wird wohl auch Dein Geheimnis bleiben.


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