Darum geht es hier aber nicht! (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Samstag, 05.11.2011, 21:44 (vor 5274 Tagen) @ Tommyboy

Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.

Fazit: In diesem Thread ist weit und breit nichts von einem bösen oder unwissenden oder sonstwas NWB-Zub zu sehen. Daran ändert auch Dein Erlebnis nichts - und wenn das ein DB-Zub aus dem Fernverkehr feststellt, will das schon was heißen. Oder? ;-)


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