Seit wann ist NWB PK C? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Sonntag, 06.11.2011, 17:58 (vor 5264 Tagen) @ liebe70

Im konkreten Fall wurde eine Fahrt innerhalb eines Verkehrsverbundes gemacht und da gelten nun mal die Bestimmungen des Verkehrsverbundes. Die gelten auch dann, wenn man sie als Reisender nicht kennt. Der NWB-Zub war kulant, weil er die Reisende lediglich auf ihren Irrtum hinwies. Rein von den Tarifbestimmungen her wäre ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig gewesen.

Nein?
Siehe unten.

Grundsätzlich gilt, daß zuerst die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes, Verkehrs- bzw. Tarifgemeinschaft gelten und nachrangig die des einzelnen Verkehrsunternehmens. Dieser von mir beschrieben Grundsatz wird bei Deinen Beispielen weder berührt noch aufgehoben.

Entweder ist das unglücklich formuliert oder falsch:
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des Tarifs, unter dem der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Dies ist im Falle eines IC-Tickets Oldenburg - Bremen immer noch die DB.
Gemäß 1.4. der DB-BB gelten diese nicht für Fahrten in Zügen der PK C die nur innerhalb eines Verbundgebietes stattfinden. Klar - dann würden die BB des Verbundes greifen...

Nur: Seit wann ist die Nordwestbahn ein Zug der Produktklasse C?
Klar - in einem Regionalexpress wäre die Sache glasklar.

Auf der Website der NWB steht nur das sie alle DB-Tickets anerkennen:
http://www.nordwestbahn.de/de/fahrkarten-tarife/tarifgebiete/tarifgebiete-niedersachsen...

Nirgends in den öffentlich einsehbaren Bestimmungen ist für mich zu erkennen, dass die NWB als Zug der Produktklasse C definiert wurde. Nur das wie im EuroNight und D-Nacht alle Fahrscheine anerkannt werden.


Daraus schließe ich:
Da die NWB kein Zug der Produktklasse C ist gelten bei Nutzung eines DB-Fahrscheins nur die BB der DB (und ergänzend evtl die der NWB). Die Bestimmungen des VBN werden jedoch nicht Vertragsbestandteil und sind damit irrelevant.
Ein RE ist hingegen ein Zug der Produktklasse C und damit würden nicht die DB BB sondern nur die BB des VBN greifen und ein EBE wäre gerechtfertigt.

Sollte irgendwo ersichtlich sein das die Züge der NWB zur Produktklasse C gehören lasst es mich bitte wissen.


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