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Aphex Twin, Dienstag, 28.11.2017, 13:43 (vor 2343 Tagen) @ musicus

Ich bekomme eine Mail von der DB, daß es voraussichtlich Schwierigkeiten gibt. (Bis hierhin unstrittig, weil ist ja im Rahmen des "Verspätungsalarms" passiert.

Auf die Vorbehalte, die diese Mails mit sich bringen, habe ich ebenfalls bereits hingewiesen.

Jetzt gehe ich also online, gebe meine Reise-Eckdaten ein (Datum, Uhrzeit, von, nach), und stelle fest, daß die Verbindung als Ganzes nicht mehr angeboten wird. Und damit meine ich nicht "nicht als Sparpreis angeboten wird", sondern sie taucht gar nicht mehr auf. Damit ist für mich als Kunden der Fall klar - die Verbindung, die ich gebucht habe, existiert nicht mehr.

Weshalb? Und überdies irrelevant - im hier diskutierten Fall steht fest, dass alle Züge wie gebucht verkehren sollen. Daraus eine automatische Aufhebung der Zugbindung herbeizufabulieren, ist dreist und rechtlich fragwürdig. NB: Das Verschwinden von Verbindungen als Ganzen hatte mitunter bereits schon Softwarefehler als Ursache.

Siehst Du nicht dass es verschiedene Möglichkeiten gibt zu definieren was eine 'Verbindung' ist? In diesem Kontext fallen mir gleich drei ein:
1) Eine von mir erreichbare Verbindung (solange alle Züge sich an ihren momentan aktuellen Fahrplan halten). Dies kann einen 2-Minuten Umstieg am selben Bahnsteig beinhalten, den die DB nicht als einen solchen anbieten würde.
2) Eine Zugkombination welche die normalen Mindestumstiegszeiten der DB einhält.
3) Eine Zugkombination welche zusätzlich zu (2) auch momentan buchbar ist.

Die Frage ist nicht was die richtige und was die falsche Definition ist. Alle drei Definitionen sind valid. Die Frage ist nur welche der drei Definitionen ist die rechtlich relevante in diesem Fall. Und solange die Beförderungsbedingungen der Bahn diese Frage nicht eindeutig beantworten, ist die relevante Frage auf Basis welcher Definition das Bahnpersonal die Ausgangsfrage entscheidet. Und hierbei ist nicht nur relevant wie das Bahnpersonal den Begriff definiert, sondern auch wieviel Kulanz die Bahnmitarbeiter zeigen. Für diese Frage relevant ist ob das Bahnpersonal Verständnis dafür hat, dass eine Person ihr Verhalten auf Definition (3) basiert.

Jeder einzelne Teil mag noch genau so wie gebucht existieren, aber kann ich als normaler Kunde sagen, ob jetzt nicht aus welchem Grund auch immer (Bauarbeiten?) in Köln die Mindestumsteigezeit erhöht wurde?

Wurde sie ja nicht nachweislich. Siehe: hier.

Nein, kann ich nicht, aber wenn dem so ist, existiert diese Kombination von Zügen nicht mehr als Verbindung im eigentlichen Sinne.

Dennoch hat der Kunde auf exakt diese Verbindung einen Beförderungsvertrag mit Zugbindung abgeschlossen.

Sicher, daran zweifelt keiner. Die Frage ist nur ob dieser Fall eine der Ausnahmebedingungen von der Zugbindung darstellt. Du magst die Regeln in Deiner Weise zu interpretieren, aber Du kannst nicht mit Sicherheit sagen wie die Bahn (bzw. der Bahnmitarbeiter) sie interpretieren wird und wieviel Kulanz ein Bahnmitarbeiter zeigen wird.


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