+1. Genau das meine ich. (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 27.11.2017, 22:01 (vor 2344 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von musicus, Montag, 27.11.2017, 22:03

Die gesamte Verbindung.

Bitte? Jeder der genannten Züge hat bislang genau den Fahrplan, der der zuggebundenen Buchung zugrunde lag.

Denn es gibt sie so nicht mehr.

Doch, natürlich. Die diskutierte Verbindung wird auf bahn.de derzeit nicht ausgegeben. Das heißt aber keineswegs, dass es die Verbindung nicht gibt. (Ebenso wie mitunter Verbindungen ausgegeben werden, die nicht buchbar sind) Und wie bereits erörtert: Die Züge verkehren planmäßig exakt so, wie es der Threadersteller gebucht hat und auf seinem Ticket abgedruckt vorfindet. Ich erkenne nicht, inwieweit sich die Vertrags- oder Erfüllungsgrundlagen geändert haben sollten.

Darfst ja gerne anderer Meinung sein.

Unnötig. Es ist objektives Faktum, dass sich der Fahrplan der Züge seit dem Buchungszeitpunkt bisher nicht geändert hat. Auf "Meinungen" abzustellen, geht daher völlig fehl.

musicus hat ja geschrieben, dass es Argumente Für und Wider gibt. Deswegen finde ich es völlig richtig zu empfehlen, wenn einem die Aufhebung der Zugbindung wichtig ist, das in dem Fall vorher zu erledigen.

Ganz genau. Da sind wir uns beide sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf eine Empfehlung an den Threadersteller einig. Zum Vorhaben, anhand des versandten Verspätungsalarms und des nicht nachvollziehbaren Verhaltens der elektronischen Reiseauskunft unter bahn.de ohne "Freistempeln" eine beliebige Verbindung entlang der gebuchten Strecke zu nutzen, kann ich guten Gewissens wahrlich niemandem raten.


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