Natürlich nicht (Allgemeines Forum)

guru61, Arolfingen, Montag, 17.07.2017, 09:39 (vor 2475 Tagen) @ oppermad

Sonst gäbe es Ärger von den Wahlhelfern (falls kein besonderer Grund vorliegt, der eine gemeinsame Wahl rechtfertigen würde). Wenn bei einem Ehepaar sich ein Partner rüberbeugte und mit Kasernenton sagte: "Da sollst Du dein Kreuz machen!" und es an Einsicht fehlte, durften beide ihren Stimmzettel vernichten.

Darum bekommen wir die Stimm- und Wahlunterlagen (Stimmen und Wählen ist nicht daaselbe)nach Hause geliefert.

Den Einwurf in die Urne haben wir verhindert. Dann haben beide getrennt voneinander abgestimmt (ging also doch). Als die dann Ärger machten und sich beschweren wollten, haben wir mit der Polizei zwecks Entfernung aus dem Wahllokal gedroht. Das war jetzt ein extremes Beispiel, soll aber nur zeigen, dass die Grenzen des Erlaubten relativ eng sind und ein Fehlverhalten auch sanktioniert wird; besonders wenn sich dadurch das Wahlergebnis ändern könnte.

Wenn andere Wähler anwesend sind, führt ein nicht in der Wahlkabine gekennzeichneter Stimmzettel oder ein gekennzeichneter und zur Schau getragener Stimmzettel zur Verweigerung des Einwurfes in die Urne. Der Wähler darf dann nochmal wählen, nachdem er seinen ersten Stimmzettel zerrissen hat.

Grüße,

Dirk

Warum so kompliziert?
Wir geben den Stimmrechtsausweis ab, die Stimm- und Wahlzettel werden hinten gestempelt und tun die in ein Couvert und werfen die ein.

Oder wir stimmen und wählen brieflich:
Unterschreiben den Stimmrechstauswes und stecken Stimm- und Wahlzettel in das andere Fach des Couverts. Das ist so aufgebaut, dass der Stimmrechtsausweis, der übrigens schon adressiert ist, in einem separat zu öffnenden Fach ist.

Ach ja: Und an der Gemeindeversammlung wird offen gestimmt.
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/niederamt/der-souveraen-erhaelt-jeden-neuen...


Gruss Guru


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum