Natürlich nicht (Allgemeines Forum)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Montag, 17.07.2017, 08:06 (vor 2468 Tagen) @ brandenburger

da es die Abweichung nicht gab (seine Frau kam auch noch), haben wir nichts gemacht.


Seine Frau kam noch, aber ihr Mann hatte schon für sie gestimmt? Oder hatte ich das falsch verstanden?

Nein, nur mit vertauschten Wahlbenachrichtigungen gewählt und zwar jeder für sich!

Sonst gäbe es Ärger von den Wahlhelfern (falls kein besonderer Grund vorliegt, der eine gemeinsame Wahl rechtfertigen würde). Wenn bei einem Ehepaar sich ein Partner rüberbeugte und mit Kasernenton sagte: "Da sollst Du dein Kreuz machen!" und es an Einsicht fehlte, durften beide ihren Stimmzettel vernichten. Den Einwurf in die Urne haben wir verhindert. Dann haben beide getrennt voneinander abgestimmt (ging also doch). Als die dann Ärger machten und sich beschweren wollten, haben wir mit der Polizei zwecks Entfernung aus dem Wahllokal gedroht. Das war jetzt ein extremes Beispiel, soll aber nur zeigen, dass die Grenzen des Erlaubten relativ eng sind und ein Fehlverhalten auch sanktioniert wird; besonders wenn sich dadurch das Wahlergebnis ändern könnte.

Wenn andere Wähler anwesend sind, führt ein nicht in der Wahlkabine gekennzeichneter Stimmzettel oder ein gekennzeichneter und zur Schau getragener Stimmzettel zur Verweigerung des Einwurfes in die Urne. Der Wähler darf dann nochmal wählen, nachdem er seinen ersten Stimmzettel zerrissen hat.

Grüße,

Dirk

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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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