Bei Locomore reicht Buchungsnummer; kein Ausdruck oder PDF. (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 20.03.2017, 17:23 (vor 2596 Tagen) @ martarosenberg

Aber dann kann immernoch der buchende belangt werden; zudem kann man auch an nichtpersonalisierte einmalig vorhandene nummern binden.


Der Buchende soll also für etwas belangt werden, wovon er u.U. nicht mal Kenntnis hatte?


Aber wenn die Buchungsnummer im Umlauf ist, ist es dann nicht Verschulden des Buchenden, sie preiszugeben?

OK, so lang sind die Nummern nicht, da könnten Leute es auf gut Glück probieren einfach mal eine zu nennen bei Kontrolle.

Oder es hat mal wieder jemand Passwörter geklaut. Oder der Abruf erfolgt über eine nicht verschlüsselte Verbindung. Oder...

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Weg mit dem 4744!


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