Gebot materiellen Rechts (Allgemeines Forum)

mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 14:44 (vor 6 Stunden, 29 Minuten) @ JoeO
bearbeitet von mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 14:46

Jedenfalls wenn man über die App bucht, sind die möglichen Rabattkarten nach Ländern sortiert. Die BC100 findet sich unter der Überschrift "Deutschland".


Das stimmt doch nicht. In der App findet sich sich die BC100 unter der Überschrift "BahnCards". Nirgendwo ist zu entnehmen, dass es "nur in Deutschland gültige" Ermäßigungen sein sollen. Unter BahnCards werden von der Deutschen Bahn herausgegebene Rabattkarten zusammen aufgeführt.
Auch die Rabattkarten der Nachbarbahnen sind nicht nach Ländern sortiert. So findet sich zwischen der Vorteilscard Österreich und dem KlimaTicket Österreich die NL-40%!

Wir diskutieren hier über die Buchung über die Kanäle der CD. Dort ist es wie von mir beschrieben:

[image]

Nr. 3.1.1 der BC100-Bedingungen lautet wie folgt: "Die BahnCard 100 und Probe BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beförderung in allen Zügen gemäß Nr. 1.4 der BB Personenverkehr zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger) aufgeführten Tarifpunkten in der 2. Wagenklasse oder – als BahnCard 100 1. Klasse – auch in der 1. Wagenklasse.

Gibt man die BC100 als Ermäßigungskarte an, erklärt man also: "Ich bin im Besitz einer Fahrkarte, die mich zur Beförderung auf den o.g. Strecken berechtigt".

Wenn der Fahrgast auf diese Weise bucht, wird seine Willenserklärung so auszulegen sein, dass er eine Fahrkarte erwerben möchte, welche für den in Deutschland liegenden Streckenabschnitt eine BC100 berücksichtigt.


Wieso sollte seine Willenserklärung so auszulegen sein? Es wird ein durchgehendes Ticket Furt-Domazlice gebucht. Als BC 100 Inhaber gibt es für diese Strecke einen Rabatt. Wenn ich unter Reisender 1 Erw. BC 100 angebe, dann ist die Willenserklärung doch: "Ich bin BC 100 Inhaber und möchte ein Ticket für diese Strecke mit dem entsprechenden Rabatt buchen. Der Wille, dass der Rabatt nur für eine Teilstrecke gelten soll, ist hier nicht zu entnehmen.

In diesem Lichte ist dann auch die Fahrkarte auszulegen, die da nicht weiter differenziert (aber auch nicht ausdrücklich die Vorlage der BC100 für den tschechischen Streckenabschnitt fordert).


Die mit BC Rabatt gebuchte Fahrkarte erfordert für die komplette Fahrt, dass eine BahnCard bei der Kontrolle vorgezeigt wird, wenn ein Ticket mit BC-Rabatt gebucht wird, egal ob BC25, BC50 oder BC100. Ein mit BC-Rabatt gebuchtes Ticket ist ohne BC nicht gültig. Auch im Tschechischen Streckenabschnitt kann man nicht mit einem ungültigen Ticket fahren.

Denn es gibt keine einzige Regelung in irgendeiner der theoretisch maßgeblichen Beförderungsbedingungen, wonach die BC100 einen Rabatt auf dem tschechischen Streckenabschnitt gewähren würde.


Der Rabatt wird auf das Ticket gewährt, nicht auf einen Streckenabschnitt. Wie der Rabatt rechnerisch ermittelt wird, spielt dabei keine Rolle. Die Beförderungsvorschriften unterscheiden bei rabattierten Tickets auch nicht nach Streckenabschnitten. Es wird ein Normalpreis Europa mit BC Rabatt gebucht. Alle maßgeblichen Beförderungsbedingungen besagen aber: "Wer ein Ticket mit Ermäßigung nutzt, muss die Berechtigung für die Ermäßigung nachweisen".

Eine Regelung wie Nr. 2.4 der BC25/20-Bedingungen (Inanspruchnahme des Rabatts: Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht für den Reisenden nur bei Vorlage seiner gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle.) gibt es in Bezug auf die BC 100 gerade nicht. Die BC100 ist also eine Fahrkarte, die ich dann vorzeigen muss, wenn ich auf einem Streckenabschnitt unterwegs bin, auf dem mich die BC100 zur Beförderung berechtigt.

Ich werde es voraussichtlich im September auf einer Fahrt nach Cheb genau so wie von mir beschrieben handhaben. Vermutlich wird sich dafür aber niemand interessieren (können), weil die Fahrt unbegleitet sein wird.


Wirklich unbegleitet? Vor ein paar Wochen gab es bei einer Fahrt über die Grenze bei Cheb ein EBE von 60 EUR.

Ich werde mit dem DB-RE unterwegs sein, damals war es glaube ich eine RB der dort verkehrenden "Privatbahn". Wenn ich gleichwohl kontrolliert werde, umso besser:)


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