Kein unsinniger Vorschlag, sondern Gebot materiellen Rechts (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 29.05.2026, 16:27 (vor 15 Tagen) @ mmandl

Da steht also sinngemäß, dass man auch für von der ČD ausgegebene Fahrkarten die entsprechende Rabattstufe für den DB-Streckenabschnitt erhält. Aus meiner Sicht wird aber weiterhin die komplette Fahrkarte mit der Ermäßigung BC100 ausgestellt - es gibt ja auch sonst genügend Fahrkartenaufdrucke, die gar keine relevante Ermäßigung geben. Die entsprechende Ermäßigungskarte ist aber freilich trotzdem vorzuweisen.


Dass diese Regelung jedenfalls analog auf das Deutschlandticket anzuwenden ist, habe ich bereits hinreichend begründet.

Und infolgedessen ergäbe sich dann aus Nr. 6.2 GCC-CIV/PRR, dass der Fahrgast die Ermäßigungskarte "Deutschlandticket" (von mir aus auf der gesamten Fahrt ["jederzeit"]) vorweisen muss.


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