Gebot materiellen Rechts (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.05.2026, 12:47 (vor 1 Tag, 6 Stunden, 52 Min.) @ Schultheiss Berlin
bearbeitet von JeDi, Freitag, 29.05.2026, 12:47

Furth im Wald und Furth im Wald (Gr) sind im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannte Tarifpunkte (S. 54 des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs)


Die Strecke Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) ist im Streckenentfernungszeiger aufgeführt (S. 1594 des Streckenentfernungszeigers)

Richtig. Du kannt aber aber an der Grenze nicht austeigen. Deswegen brauchst du ein Ticket von Furth i. W., das über die Grenze gilt.

Nein, das dürfen auch zwei getrennte Fahrkarten getrennter Tarife sein, solange die Gesamtstrecke abgedeckt ist. Ist ja auch bei Stückelungen von Verbundfahrkarten völlig üblich, z.B. VVS-Fahrschein Stuttgart - Kirchheim plus HNV-Fahrschein Kirchheim - Heilbronn im RE, der nicht in Kirchheim hält. Manche Verbünde schränken das allerdings ein, dort gilt dann der Verbundfahrschein nur bis zum letzten Halt im Verbundgebiet. Eine solche Regelung kennt der Deutschlandtarif nicht.

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Weg mit dem 4744!


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