Gebot materiellen Rechts (Allgemeines Forum)

mmandl, Donnerstag, 28.05.2026, 19:45 (vor 9 Tagen) @ Schultheiss Berlin

Du hast die Pocorn vergessen, mein Michael. (Eigentlich in der Werbung Rotkäppchen oder Spreelinge und ganz eigentlich Nina Hagen mit Farbfilm).

Die BC100 ist also eine Fahrkarte, die ich dann vorzeigen muss, wenn ich auf einem Streckenabschnitt unterwegs bin, auf dem mich die BC100 zur Beförderung berechtigt.

Das ist richtig. Die BC100 gilt aber für sich genauso wenig wie ein D-Ticket auf dem Abschnitt Furth im Wald bis zur Grenze.
Mit der BC 100 kann man, wie mit jeder anderen BC, ein rabbatiertes Ticket bis CZ erwerben. Mit dem D-Ticket kannst du nur bis Furth im Wald fahren und musst ab da dann ein neues Ticket haben. Jedi hat es dir ausführlich erklärt.

Ach ja? In den Beförderungsbedingungen, welche sich in dem bei mir empfangbaren Internet herunterladen lassen, steht das Gegenteil von dem, was du schreibst:

Zum Deutschlandticket:

"Das Deutschland-Ticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse [...]" (Nr. 1.2 Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket inkl. SPNV-Geltungsbereiche)

"Die BB DT gelten für die Beförderung von Reisenden, Sachen (z.B. Fahrrädern oder Gepäck) und Tieren in Zügen des SPNV im innerdeutschen Eisenbahnverkehr. Als innerdeutscher Eisenbahnverkehr gelten dabei alle Verkehrsbeziehungen zwischen den im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannten Tarifpunkten." (Nr. 2.1 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs)

Furth im Wald und Furth im Wald (Gr) sind im Entfernungswerk des Deutschlandtarifs genannte Tarifpunkte (S. 54 des Entfernungswerks des Deutschlandtarifs)

Zur BC100:

"Die BahnCard 100 und Probe BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beförderung in allen Zügen gemäß Nr. 1.4 der BB Personenverkehr zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger) aufgeführten Tarifpunkten in der 2. Wagenklasse [...]" (Nr. 3.1.1 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards)

Die Strecke Furth im Wald - Furth im Wald (Gr) ist im Streckenentfernungszeiger aufgeführt (S. 1594 des Streckenentfernungszeigers)


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