Danke für die Hinweise! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 13:19 (vor 2 Stunden, 54 Minuten) @ gnampf
bearbeitet von Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 13:20

was praktisch gesehen komplett irrelevant ist. Denn niemand kann nachweisen ob, und wenn ja wann er diese eine Reise dann getätigt hätte. Man kann weder einen Zangenabdruck auf die BC setzen, noch kann man sie einziehen (wohl nichtmals im letzten Zug der Reise) noch das sonstwie vermerken. Wenn also die Möglichkeit besteht die Reise nachzuholen, dann könnte er das jeden Tag des folgenden Jahres erneut tun. Und genau aus dem Grund wirds im Zug damit auch Probleme geben, außer das Kontrollpersonal hat keinen Bock auf Streß.

Ich denke auch, dass ZuB hier eine FN schreiben wird. Die FN-Stelle wird die Forderung dann auflassen, wenn der Kunde erklärt, dass er eine bestimmte Reise verspätungsbedingt verschieben musste. Die zweite FN fünf Tage später auf derselben Strecke wird die FN-Stelle aber nicht mehr auflassen mit der Begründung, dass die Reise ja bereits nachgeholt worden ist.


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