[Frage] Gilt Weiterfahrt zum späteren Zeitpunkt für BC100? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.03.2026, 16:19 (vor 55 Tagen) @ Berlin25
bearbeitet von JeDi, Freitag, 06.03.2026, 16:21

Gibt es eine überprüfbare Lösung oder ein Dokument, auf das man sich berufen kann, um die Fahrten offiziell gutzuschreiben? Die ausgefallenen Fahrten würde ich gern innerhalb eines Jahres nachholen, das tägliche Pendeln hat sich für mich bald eh erledigt.

Die offizielle Lesart hat dir die DB doch bereits mitgeteilt, damit bleibt nur:

Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.

Diese Diskussion zu führen - oder eben sich aufschreiben zu lassen und später Schriftverkehr zu führen.

Ich verstehe aber deinen Punkt nicht so ganz, es fällt ja nichts aus, sondern es handelt sich um im Jahresfahrplan ausgeregelte und daher von vornherein bekannte Baumaßnahmen, die zu Fahrplanänderungen führen. Auf welcher Grundlage möchtest du überhaupt Fahrten nachholen? Für 30 Minuten früher Fahren gibts so oder so nix, und wenn du nie die Absicht hattest, eine Fahrt anzutreten (weil Homeoffice usw) bestehen natürlich auch keine Ansprüche.

Ich finde es insgesamt immer wieder befremdlich, hier um Absolution zu bitten, irgendwelche Dinge tun zu können. Entweder du bist dir sicher, dass du das richtige tust - dann musst du das auch selber durchdiskutieren - oder du bist dir nicht sicher, und verlässt dich auf die Antwort der DB...

--
Weg mit dem 4744!


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