Antwort: ja. (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 19:02 (vor 56 Tagen) @ Barzahlung

Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.

Mh, wobei ich in dem Fall, dass die Änderung nach Kauf der BC100 erfolgte und man die Reiseabsicht dokumentiert hat (Reservierungen, Fahrplanausdruck), schon dazu tendiere, dass es hier auch anwendbar wäre.


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