Danke für die Hinweise! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 07.03.2026, 12:03 (vor 4 Stunden, 9 Minuten) @ Berlin25

Zu bei jeder Fahrt noch der Hinweis:
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.


Für jede Fahrt, die ich aufgrund der Änderung und daraus resultierenden Verspätung nicht mache und verschiebe, natürlich nur einmal. Allerdings verzichte ich an mehreren Tagen auf das Pendeln, wenn sich das zeitlich durch die Fahrplanänderung nicht mehr rentiert, anders zu meinen ursprünglichen Plänen. Daher habe ich mehrere Fahrten auf derselben Strecke nachzuholen

Darauf sehe ich allerdings keinen Anspruch.

Du hast, sagen wir, eine PBC100 gültig 5.1.-4.4. und wolltest damit drei Fahrten Spandau-Hannover unternehmen an den Tagen 31.3., 2.4., 4.4. Die hast Du nicht gemacht, sondern planst neu am 20.5. zu fahren. Soweit so gut.
Dann hast Du mit Ankunft am 20.5. in Hannover ja aber nicht bloß die verschobene Fahrt vom 31.3. abgeschlossen, sondern gleichzeitig auch die vom 2.4. und 4.4. Die Ansprüche sind also alle abgegolten.

Aus einem ähnlichen Grund kannst Du auch nicht nochmal von Hannover nach Spandau fahren.
Entweder warst Du dann ja schon in Spandau, d.h. am Reiseziel und somit nicht mehr anspruchsberechtigt, oder Du warst in Hannover und die bereits außerhalb der Geltungsdauer der BC100 getätigte Hinreise Spandau-Hannover war nicht als spätere Fortsetzung einer von Spandau nach Hannover geplanten Reise begründbar.

Nach meiner Ansicht ist es genau eine Reise, die nach Ablauf der Geltungsdauer nachgeholt werden darf, und nicht ein ganzes Fahrtenbündel.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum