Antwort: ja. (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 06.03.2026, 18:48 (vor 55 Tagen) @ Berlin25

Wie seht ihr die Rechtslage bei der BC100?

Tariflich ist es so, dass Nr. 9.1.1 für alle DB-Fernverkehrsfahrkarten gleichermaßen gilt.
Gesetzlich ist es so, dass Art. 18 Abs. 1 lit. b, c VO (EU) 2021/782 im innerdeutschen und internationalen Verkehr für alle Fahrkarten gleichermaßen gilt.

Ich habe wenig Lust, bei jeder Fahrt Grundsatzdiskussionen mit dem Zub zu führen – das schont weder meine Nerven noch die des Personals.

Einen anderen Weg gibt aber nicht. Wenn es ZuB bei der Kontrolle nicht versteht, wird er Dir eine FN schreiben und Du widersprichst dieser im Nachgang einmalig.

Zu bei jeder Fahrt noch der Hinweis:
Du darfst das Ganze einmal machen. Danach ist die Reise abgeschlossen. Eine einjährige Verlängerung Deiner BC100 erhälst Du dadurch nicht.

Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp, wie man das dokumentiert bekommt, oder ob gar die Schlichtungsstelle helfen konnte. Oder weiß aus Erfahrung, dass das nicht geht.

Grundsätzlich so wie Du auch bei einem Flexpreis oder Deutschlandticket vorgehst:
Du erstellst einen Screenshot der ursprünglichen Verbindung inkl. der Verspätungsprognosen, steigst mit der abgelaufenen Fahrkarte in den Zug ein und zeigst bei der Kontrolle im Bedarfsfall den Screenshot zusammen mit der abgelaufenen BC100 vor.

Damit wäre nachwiesen, dass Du für eine spätere Weiterreise anspruchsberechtigt bist.

Das Ganze mit einer baustellenbedingten Fahrplanänderung durchzuziehen, halte ich aber für gewagt, weil nicht so ganz klar ist, ab welchem Zeitpunkt der Beförderungsvertrag zwischen Dir und der DB geschlossen ist.

Die Schlichtungsstelle rufst Du dann an, wenn eine EBE-Forderung gegen Dich erhoben wird und auch nach einem schriftlichen Widerspruch unter Verweis auf Nr. 9.1.1 daran festgehalten wird.

Da sich die DB ggü. dem euroconsum e.V. zur Unterlassung verpflichtet hat, könnten die etwaige Verstöße gegen Art. 18 Abs. lit. c vermutlich zivilrechtlich sanktionieren. Es kann aber sein, dass dafür 60min. und nicht bloß 20min. zu erwartende Verspätung erforderlich sind. Was im Vertrag genau drin steht, wissen wir nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum