Rechtslage zu späterer Fahrt unklar (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 06.03.2026, 19:37 (vor 54 Tagen) @ Barzahlung

Die Rechtslage ist somit alles andere als klar und zur Unterlassung verpflichtet ist derzeit auch nur die DB AG.

Wobei ich es schwierig finde, dass im DB-FAQ keine Begrenzung der Aussagen auf Züge der DB AG erfolgt.


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